1. Anbieter und Geltungsbereich
Betreiber von Wechselpate und Vertragspartner für den Wechselpate-Service ist: enerwave UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Str. 8, 70736 Fellbach, Deutschland. E-Mail: info@wechselpate.de.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von Wechselpate sowie für die über Wechselpate angebotenen Vergleichs-, Vermittlungs-, Erinnerungs- und Wechselservices für Strom- und Gasverträge.
Der Energieliefervertrag selbst wird nicht mit Wechselpate, sondern mit dem jeweils ausgewählten Energieversorger geschlossen.
2. Leistungen von Wechselpate
Wechselpate unterstützt Kunden insbesondere bei der Erfassung und Verwaltung von Vertrags- und Lieferstellendaten, der Prüfung verfügbarer Strom- und Gastarife, der Darstellung von Tarifangeboten, der Vermittlung von Energielieferverträgen sowie bei der Durchführung eines vom Kunden beauftragten Anbieterwechsels.
Soweit der Kunde den automatischen Wechselservice gesondert aktiviert und die hierfür vorgesehene Vollmacht erteilt, kann Wechselpate außerdem zukünftige Tarifprüfungen durchführen und nach Maßgabe der Vollmacht Folgewechsel vorbereiten und übermitteln.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils vom Kunden genutzten Service.
3. Tarifvergleich und Marktabdeckung
Wechselpate berücksichtigt bei Tarifvergleichen die zum jeweiligen Zeitpunkt über die angebundenen Systeme verfügbaren, für die betreffende Lieferstelle abschließbaren und durch Wechselpate vermittelbaren Tarife.
Wechselpate bildet nicht den gesamten deutschen Strom- oder Gasmarkt ab.
Ein Anspruch darauf, dass sämtliche am Markt verfügbaren Anbieter oder Tarife berücksichtigt werden, besteht nicht.
Die Auswahl und Darstellung von Tarifen kann insbesondere auf Grundlage des angegebenen oder bekannten Verbrauchs, des Lieferorts, der voraussichtlichen Gesamtkosten, des Arbeits- und Grundpreises, von Bonusbedingungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und vom Kunden hinterlegten Tarifpräferenzen erfolgen.
Ein vorgeschlagener oder ausgewählter Tarif muss nicht der günstigste Tarif des gesamten Marktes sein.
4. Tarifinformationen
Vor einem vom Kunden unmittelbar beauftragten Wechsel werden die für den konkreten Tarif verfügbaren wesentlichen Tarifinformationen angezeigt.
Hierzu gehören insbesondere Energieversorger, Tarifbezeichnung, Energieart, zugrunde gelegter Jahresverbrauch, Arbeits- und Grundpreis, voraussichtliche Jahreskosten, gegebenenfalls Bonusbedingungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und voraussichtlicher Lieferbeginn.
Für Inhalt und Durchführung des Energieliefervertrags sind die Vertragsbedingungen des jeweiligen Energieversorgers maßgeblich.
5. Vermittlung des Energieliefervertrags
Mit einem Wechselauftrag beauftragt der Kunde Wechselpate, die für den ausgewählten Tarif erforderlichen Auftragsdaten und Erklärungen an den Energieversorger beziehungsweise die in den Vermittlungsprozess eingebundenen Marktpartner zu übermitteln.
Der Energieliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Energieversorger zustande.
Wechselpate ist weder Energieversorger noch Vertragspartner des Energieliefervertrags.
Ob und zu welchem Zeitpunkt der Energieversorger einen Auftrag annimmt und die Belieferung aufnimmt, richtet sich nach dem Energieliefervertrag und den für den Lieferantenwechsel geltenden energiewirtschaftlichen Prozessen.
Wechselpate schuldet keinen bestimmten Erfolg des Vertragsschlusses oder Lieferantenwechsels, soweit ein solcher Erfolg von Entscheidungen oder Handlungen des Energieversorgers, Netzbetreibers oder anderer Marktteilnehmer abhängt.
6. Kostenlosigkeit und Provisionen
Die Nutzung des Wechselpate-Service ist für den Kunden kostenlos.
Wechselpate kann bei erfolgreicher Vermittlung eines Energieliefervertrags eine Provision vom Energieversorger oder einem beteiligten Vertriebspartner erhalten.
Die Vergütungsstruktur kann Einfluss darauf haben, welche Tarife über die von Wechselpate verwendeten Systeme vermittelt werden können.
Wechselpate erhebt gegenüber dem Kunden keine gesonderte Vermittlungsprovision.
7. Automatischer Wechselservice
Der automatische Wechselservice ist freiwillig und muss vom Kunden gesondert aktiviert werden.
Hierfür erteilt der Kunde Wechselpate eine gesonderte Wechselvollmacht.
Im Rahmen dieser Vollmacht darf Wechselpate die für den Wechselservice freigegebenen Strom- oder Gasverträge prüfen, verfügbare und vermittelbare Tarife vergleichen, einen nach den festgelegten Auswahlkriterien geeigneten Tarif auswählen und die für einen Folgewechsel erforderlichen Erklärungen vorbereiten.
8. Information und unmittelbare Übermittlung eines Folgewechsels
Vor beziehungsweise mit Einleitung eines automatischen Folgewechsels informiert Wechselpate den Kunden über den vorgesehenen neuen Tarif.
Die Information enthält die für den vorgesehenen Wechsel verfügbaren wesentlichen Tarifmerkmale, insbesondere Energieversorger, Tarif, erwartete Kosten, wesentliche Bonusbedingungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und vorgesehenen Wechselzeitpunkt.
Bestehen Wechselservice und Vollmacht weiterhin und ist der ausgewählte Tarif noch verfügbar, darf Wechselpate den Wechselauftrag auf Grundlage der zuvor ausdrücklich erteilten Vollmacht ohne zusätzliche Wartefrist unmittelbar an den Energieversorger übermitteln.
Vor der Übermittlung prüft Wechselpate erneut, ob der Wechselservice und die Vollmacht weiterhin aktiv sind und der vorgesehene Tarif noch verfügbar ist.
Für einen bereits übermittelten oder geschlossenen Energieliefervertrag gelten die Widerrufsinformationen des jeweiligen Energieversorgers. Ein Widerruf ist unmittelbar gegenüber dem Energieversorger zu erklären.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat die für Tarifprüfung und Wechsel erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen und wesentliche Änderungen rechtzeitig mitzuteilen.
Hierzu können insbesondere Lieferadresse, Verbrauch, Zähler- oder Lieferstelleninformationen, bisheriger Energieversorger, Vertragsdaten sowie für den Energieliefervertrag erforderliche Zahlungsdaten gehören.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Angaben richtig und aktuell sind.
10. Kundenkonto und elektronische Kommunikation
Soweit ein Kundenkonto eingerichtet wird, hat der Kunde seine Zugangsdaten vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Wechselpate darf Nachrichten versenden, die für Registrierung, Sicherheit, Vertragsvermittlung, Wechselprozess, Tarifprüfung, Vertragserinnerungen, Vollmacht, Widerruf, Servicebeendigung oder sonstige vom Kunden genutzte Funktionen erforderlich sind.
Solche notwendigen Service- und Transaktionsnachrichten sind nicht von einer Marketingeinwilligung abhängig.
Werbliche elektronische Nachrichten werden nur versendet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, insbesondere eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
11. Laufzeit und Beendigung des Wechselpate-Service
Der laufende Wechselpate-Service wird auf unbestimmte Zeit bereitgestellt.
Der Kunde kann ihn jederzeit über die hierfür bereitgestellte Funktion im Kundenkonto oder durch Mitteilung an service@wechselpate.de beenden.
Mit der Beendigung des automatischen Wechselservice beziehungsweise dem Widerruf der Wechselvollmacht werden zukünftige noch nicht übermittelte automatische Wechsel gestoppt.
Bereits an einen Energieversorger übermittelte Erklärungen und bereits geschlossene Energielieferverträge werden dadurch nicht automatisch aufgehoben.
Für deren Widerruf oder Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die Vertragsbedingungen des jeweiligen Energieversorgers.
12. Haftung
Wechselpate haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Wechselpate, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleiben unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Wechselpate nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Diese Haftungsregelungen beschränken nicht die Verantwortung von Wechselpate für eigene Vermittlungs-, Informations- oder sonstige Vertragspflichten.
Für Pflichtverletzungen des Energieversorgers aus dem Energieliefervertrag haftet Wechselpate nicht, soweit Wechselpate die betreffende Pflichtverletzung nicht selbst zu vertreten hat.
13. Änderungen des Service
Wechselpate kann Funktionen des Service weiterentwickeln oder ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.
Soweit eine Änderung einer ausdrücklichen Zustimmung des Kunden bedarf, wird Wechselpate diese Zustimmung gesondert einholen.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Die enerwave UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.
Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
Dokumentversion: 2026-10-08-1
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