Vollmacht
Mit Aktivierung des automatischen Wechselservices bevollmächtigt der Kunde die enerwave UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Str. 8, 70736 Fellbach, unter der Marke Wechselpate, für die vom Kunden für den Wechselservice freigegebenen Strom- und Gasverträge tätig zu werden.
Die Erteilung der Vollmacht ist freiwillig. Sie ist keine Voraussetzung für einen einzelnen, vom Kunden selbst beauftragten Tarifwechsel.
Wechselpate darf im Rahmen dieser Vollmacht:
- hinterlegte Vertrags-, Verbrauchs- und Lieferstellendaten für Tarifprüfungen verwenden,
- verfügbare und durch Wechselpate vermittelbare Tarife prüfen,
- anhand der festgelegten Auswahlkriterien einen geeigneten Tarif auswählen,
- die für einen Anbieterwechsel erforderlichen Erklärungen vorbereiten und übermitteln,
- im Namen des Kunden den Abschluss eines neuen Energieliefervertrags beantragen und
- soweit für den Lieferantenwechsel erforderlich, die Kündigung oder sonstige Beendigung des bisherigen Energieliefervertrags veranlassen.
Die Vollmacht gilt ausschließlich für die vom Kunden für den automatischen Wechselservice freigegebenen Strom- und Gasverträge.
Sie erstreckt sich nicht auf Bankkonten, Kontowechsel, Finanzprodukte, Kredite, Versicherungen, Telekommunikationsverträge oder sonstige Verträge außerhalb der Energieversorgung.
Tarifauswahl, Information und Übermittlung
Bei der Tarifprüfung berücksichtigt Wechselpate die zum jeweiligen Prüfzeitpunkt über die angebundenen Systeme verfügbaren, für die jeweilige Lieferstelle abschließbaren und durch Wechselpate vermittelbaren Tarife.
Ein Vergleich des gesamten Marktes wird nicht geschuldet.
Bei der Tarifauswahl können insbesondere erwartete Gesamtkosten, Arbeitspreis, Grundpreis, Bonusbedingungen, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und die vom Kunden hinterlegten Tarifpräferenzen berücksichtigt werden.
Der ausgewählte Tarif muss nicht der günstigste Tarif des gesamten Marktes sein.
Vor beziehungsweise mit Einleitung eines automatischen Folgewechsels erhält der Kunde Informationen über den vorgesehenen neuen Energieversorger und Tarif sowie die wesentlichen Konditionen des vorgesehenen Wechsels.
Nach erneuter Prüfung von Vollmacht, Servicezustand und Tarifverfügbarkeit darf Wechselpate den Wechselauftrag ohne zusätzliche Warte- oder Widerspruchsfrist unmittelbar an den Energieversorger übermitteln.
Für den Widerruf eines bereits übermittelten oder geschlossenen Energieliefervertrags gelten die Widerrufsinformationen des jeweiligen Energieversorgers. Der Widerruf muss direkt gegenüber dem Energieversorger erklärt werden.
Kostenlosigkeit und Vertragspartner
Der Wechselpate-Service ist für den Kunden kostenlos. Wechselpate kann für eine erfolgreiche Vermittlung eine Provision vom Energieversorger oder einem Vertriebspartner erhalten. Die Vergütungsstruktur kann Einfluss auf die über Wechselpate vermittelbaren Tarife haben.
Der Energieliefervertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Energieversorger zustande.
Dauer, Widerruf und Nachweis
Die Vollmacht gilt ab ihrer Erteilung bis zu ihrem Widerruf.
Der Kunde kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über sein Kundenkonto oder durch eindeutige Mitteilung an service@wechselpate.de widerrufen.
Nach Eingang des Widerrufs werden automatische Wechsel gestoppt, soweit der jeweilige Wechselauftrag noch nicht an einen Energieversorger übermittelt wurde.
Bereits übermittelte Erklärungen oder bereits geschlossene Energielieferverträge werden durch den Widerruf dieser Vollmacht nicht automatisch aufgehoben.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht werden zu Nachweiszwecken dokumentiert.
Dokumentversion: 2026-10-08-1
Eine Marke der enerwave